Blumenfeld
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wunderbar-Machbar GmbH, Schweiz
Nachstehende Nutzungsbedingungen beschreiben und regeln die Nutzung von bestimmten Angeboten auf den Websites wunderbar-machbar.ch, ozon-schweiz.ch (u.a.) und auf mobilen Applikationen.
1. Geltungsbereich
Für alle Bestellungen über unsere Webseite gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Das Angebot auf dieser Webseite richtet sich in erster Linie an Konsumentinnen und Konsumenten mit Wohnsitz in der Schweiz (nachfolgend "Kunde" genannt). Als Konsumentin oder Konsument wird eine natürliche Person bezeichnet, welche mit Wunderbar-Machbar GmbH geschäftliche Beziehungen pflegt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Bestellungen in nicht haushaltsüblichen Mengen können ohne Begründung abgelehnt werden. Wunderbar-Machbar GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt. Der Betreiber dieses Internetauftritts ist Wunderbar-Machbar GmbH.
2. Informationen auf dieser Webseite
Wunderbar-Machbar GmbH beinhaltet Informationen über Produkte und Dienstleistungen. Preis- und Sortimentsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben auf www.wunderbar-machbar.ch (Produktbeschreibungen, Abbildungen, Illustrationen, Filme, Masse, Gewichte, technische Spezifikationen, Zubehörbeziehungen und sonstige Angaben) dienen der Illustration und sind als Näherungswerte zu verstehen und sind unverbindlich. Sie stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. Wunderbar-Machbar GmbH bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen auf dieser Webseite korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann Wunderbar-Machbar GmbH weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten. Sämtliche Angebote auf dieser Webseite gelten als freibleibend und sind nicht als verbindliche Offerte zu verstehen. Wunderbar-Machbar GmbH kann keine Garantie abgeben, dass die aufgeführten Produkte zum Zeitpunkt der Bestellung verfügbar sind. Daher sind alle Angaben zu Verfügbarkeit und Lieferzeiten ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern.
3. Preise
Die auf Wunderbar-Machbar GmbH angegebenen Verkaufspreise sind exkl. MwSt. und allfällige gesetzliche Abgaben wie vorgezogene Recyclinggebühren (VRG) oder Urheberrechtsabgaben bei Elektronikgeräten. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Allfällige Versandkosten werden, wo nicht anders vorgesehen, zusätzlich verrechnet und sind durch den Kunden zu bezahlen. Versandkosten werden im Bestellprozess separat ausgewiesen. Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten, insbesondere kann Wunderbar-Machbar GmbH Preisänderungen jederzeit und ohne Vorankündigungen vornehmen. In den Verkaufspreisen sind keine Beratungs- und Supportdienstleistungen inbegriffen.
4. Vertragsabschluss
Die Produkte und Preise auf dieser Webseite gelten als unverbindliche Angebote. Mit der Bestellung über diese Webseite inklusive der Annahme dieser AGB gibt der Kunde ein rechtlich verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Wunderbar-Machbar GmbH versendet daraufhin eine automatische Bestelleingangsbestätigung per Email, welche bestätigt, dass das Angebot des Kunden bei Wunderbar-Machbar GmbH eingegangen ist. Getätigte Bestellungen sind für den Kunden verbindlich. Wo nicht anders vermerkt, gibt es kein Rückgabe- bzw. Rücktrittsrecht. Der Vertrag kommt zustande, sobald Wunderbar-Machbar GmbH eine Annahmeerklärung per Email versendet, worin der Versand der bestellten Produkte oder Dienstleistungen bestätigt wird. Bestellungen werden erst nach vollständigem Zahlungseingang (Ausnahme: Lieferung gegen Rechnung) und sofern die Waren verfügbar sind, ausgeliefert. Ergibt sich, dass die bestellten Waren nicht oder nicht vollständig geliefert werden können, ist Wunderbar-Machbar GmbH berechtigt, die Bestellung nicht oder nur teilweise anzunehmen bzw. auszuführen. In einem solchen Fall wird Wunderbar-Machbar GmbH den Kunden per Email informieren. Sollte die Zahlung des Kunden bereits bei Wunderbar-Machbar GmbH eingegangen sein, wird die Zahlung dem Kunden zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit.
5. Zahlungsmöglichkeiten und Eigentumsvorbehalt
Dem Kunden stehen die im Bestellvorgang angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Wunderbar-Machbar GmbH behält sich das Recht vor, Kunden ohne Angabe von Gründen von einzelnen Zahlungsmöglichkeiten auszuschliessen oder auf Vorauskasse zu bestehen. Wunderbar-Machbar GmbH kann bei Zahlungsverzug des Kunden kostenpflichte Mahnungen per eMail und/oder Briefpost versenden. Sollte auch nach der zweiten Mahnung keine Zahlung vom Kunden eingegangen sein, behält sich Wunderbar-Machbar GmbH vor ein Inkasso Institut mit der Eintreibung der ausstehenden Beträge zu beauftragen. Die Mehrkosten gehen zulasten des Schuldners und werden vom Inkasso Institut festgelegt. Die dem Kunden gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Wunderbar-Machbar GmbH.
6. Lieferung, Prüfpflicht, Mängelrüge und Rücksendung
Die Lieferungen werden per Post an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Lieferadresse versandt. Wunderbar-Machbar GmbH ist bemüht möglichst kurze Lieferfristen einzuhalten. Allfällige in der Bestellbestätigung angegebene Lieferfristen sind jedoch unverbindlich. Wunderbar-Machbar GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt. Die Versandkosten werden in diesem Fall dem Kunden nur einmal berechnet. Ist die Lieferung nicht zustellbar oder verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung, kann Wunderbar-Machbar GmbH den Vertrag nach einer Mitteilung per Email an den Kunden und unter Einhalten einer angemessenen Nachfrist auflösen sowie die Kosten für die Umtriebe in Rechnung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren sofort nach Eingang der Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel, für die Wunderbar-Machbar GmbH Gewähr leistet, unverzüglich schriftlich per Brief oder Email an die Adresse im Impressum Anzeige zu machen. Rücksendungen an Wunderbar-Machbar GmbH erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde hat die Waren originalverpackt, komplett mit allem Zubehör und zusammen mit dem Lieferschein und einer ausführlichen Beschreibung der Mängel an die von Wunderbar-Machbar GmbH angegebene Rücksendeadresse im Impressum zu schicken. Ergibt sich bei der Prüfung durch Wunderbar-Machbar GmbH dass die Waren keine feststellbaren Mängel aufweisen oder diese nicht unter die Garantie des Herstellers fallen, kann Wunderbar-Machbar GmbH die Umtriebe, die Rücksendung oder die allfällige Entsorgung dem Kunden in Rechnung stellen.
7. Gefahrenübergang
Die Gefahr eines unvorhersehbaren Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung der bestellten Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
8. Widerrufsrecht
Dem Kunden wird während 14 Kalendertagen nach Erhalt der Ware ein Widerrufsrecht gewährt. Die Frist gilt als eingehalten, wenn der Kunde den schriftlichen Widerruf per Email oder Brief (Adresse gemäss Impressum, innerhalb der Frist an Wunderbar-Machbar GmbH abschickt. Der Widerruf bedarf einer Begründung. Die Ausübung des Widerrufsrechts führt zu einer Rückabwicklung des Vertrages. Der Kunde muss die Waren innert 10 Kalendertagen originalverpackt, komplett mit allem Zubehör und zusammen mit dem Lieferschein an die von Wunderbar-Machbar GmbH angegebene Rücksendeadresse im Impressum zurücksenden. Rücksendungen an Wunderbar-Machbar GmbH erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Eine allenfalls bereits geleistete Zahlung wird innerhalb von 20 Kalendertagen an den Kunden zurückerstattet, sofern Wunderbar-Machbar GmbH die Ware bereits zurückerhalten hat. Wunderbar-Machbar GmbH behält sich vor, für Beschädigungen, übermässige Abnutzung oder Wertverlust aufgrund unsachgemässen Umgangs angemessenen Entschädigung zu verlangen und die Wertminderung vom bereits bezahlten Kaufpreis abzuziehen oder dem Kunden in Rechnung zu stellen.
In folgenden Fällen wird kein Widerrufsrecht gewährt:
9. Gewährleistung
Wunderbar-Machbar GmbH bemüht sich, Waren in einwandfreier Qualität zu liefern. Bei rechtzeitig gerügten Mängeln übernimmt Wunderbar-Machbar GmbH während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von in der Regel zwei Jahren seit dem Lieferdatum die Gewährleistung für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des vom Kunden erworbenen Gerätes. Es liegt im Ermessen von Wunderbar-Machbar GmbH die Gewährleistung durch kostenlose Reparatur, gleichwertigen Ersatz oder durch Rückerstattung des Kaufpreises zu erbringen. Weitere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen. Von der Gewährleistung werden die normale Abnützung sowie die Folgen unsachgemässer Behandlung oder Beschädigung durch den Kunden oder Drittpersonen sowie Mängel, die auf äussere Umstände zurückzuführen sind, nicht erfasst. Ebenso wird die Gewährleistung für Verbrauchs- und Verschleissteile (z.B. Batterien, Akkus, etc.) wegbedungen. Wunderbar-Machbar GmbH ist es nicht möglich, Zusicherungen oder Garantien für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Daten sowie für die ständige oder ungestörte Verfügbarkeit der Webseite, deren Funktionalitäten, integrierten Hyperlinks und weiteren Inhalten abzugeben. Insbesondere wird weder zugesichert, noch garantiert, dass durch die Nutzung der Webseite keine Rechte von Dritten verletzt werden, die nicht im Besitz von Wunderbar-Machbar GmbH sind.
10. Garantie Gebrauchswaren/Benutzungsgegenstände
Unser Bestreben: Sind Sie zufrieden, dann sind wir es auch. Sollte es einmal nicht so sein, dann stehen wir hinter den Verpflichtungen der Hersteller des besorgten Produktes, welches Sie erworben haben. Dies betrifft Waren, die mit einer Garantie durch den Hersteller beziffert sind. Schildern Sie uns Ihr Problem und wir werden zusammen mit dem jeweiligen Hersteller (oder Importeur) versuchen, eine faire Lösung zu finden. Gebrauchsgegenstände, nehmen wir - ohne Gebrauchsspuren- innerhalb von 14 Tagen nach Kaufdatum zurück. Damit wir Ihnen den Erwerbspreis zurückerstatten können, benötigen wir die Rechnung und die Originalverpackung und eventuell mitgeliefertes Zubehör. Die Transportkosten gehen zu Ihren Lasten. Sobald wir Ihren retournierten Artikel geprüft haben, bekommen Sie den Kaufpreis rückerstattet. Waren die sich bereits im Gebrauch befinden, können wir nicht zurücknehmen. Stellen wir fest, dass das Produkt sich bereits im Gebrauch befand, wird uns das Recht zur Minderung des gesamten Kaufpreises oder die Rückbeförderung der Ware zu Ihnen, gegen Kostenentschädigung eingeräumt, sofern wir die Ware zurücknehmen oder behalten und weiterabwickeln.
Wir haben Vertrauen in die von uns vertriebenen Marken. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Abwicklung von Garantieansprüchen, so gut es geht. Wir sind auf die Garantiezusagen der Hersteller angewiesen. Stellt der Hersteller fest, dass es sich nicht um einen Garantieanspruch handelt (Beispiel: wegen falscher Bedienung, eventuell mutmasslich herbeigeführten Schäden), kann über unsere Unternehmung keine zusätzliche Haftung erfolgen. Der Käufer verpflichtet sich zuzulassen, sofern ein Mangel vorliegt, dass dieser durch den Hersteller selbst, seinen Service oder ein von ihm ausgelobter Servicepartner beseitigt wird. Die Rückgabe eines Produktes wegen einer oder mehrerer, eventueller Garantie-Reparaturansprüche ist ausgeschlossen. Sofern ein Produkt nicht wieder in Stand zu setzen ist und dies durch den Hersteller bestätigt wird, kann ein Austausch oder ähnliches (nur seitens des Herstellers) angestrebt werden. Wir unterstützen Sie gern bei der Abwicklung, sofern dies unsere Möglichkeiten rechtlich zu intervenieren nicht übersteigt. Entschädigungen, Ausfallzahlungen, respektive andere allfällige Umtriebe, welche im Rahmen der Beseitigung von Mängeln anfallen könnten, können nicht übernommen werden.
11. Haftung
Wunderbar-Machbar GmbH schliesst jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen Wunderbar-Machbar GmbH und gegen allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen aus. Wunderbar-Machbar GmbH haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.
Insbesondere haftet Wunderbar-Machbar GmbH nicht für Schäden, Verluste, Beeinträchtigungen oder gesundheitliche Schäden, die im Zusammenhang mit im Beispiel, Zulieferern, Rohstoffhändlern oder deren Erfüllungsgehilfen entstehen. Gleiches gilt uneingeschränkt für persönliche, materielle oder gesundheitliche Schäden, die nicht von Wunderbar-Machbar GmbH verursacht wurden.
Weder Wunderbar-Machbar GmbH oder deren Zulieferer und Erfüllungsgehilfen oder andere Vertragspartner geben irgendwelche Gewährleistungen, Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf die über diese Website erhältlichen Daten und Informationen ab. Insbesondere nicht betreffend deren Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit, Handelbarkeit, persönliche und gewerbliche Nutzbarkeit und/oder deren sonstiger Eignung für einen bestimmten Zweck.
Werden lebensmittelrechtliche Vorschriften verletzt und besteht eine Gefahr für die Gesundheit oder für den Täuschungsschutz, stellt sich die Frage eventueller Sanktionen gegenüber den verantwortlichen Lebensmittelbetrieben oder Rohstoffzuliefern. Je nach Art des Verstosses drohen Beanstandung, Verfügung oder Strafanzeige, gegen den entsprechenden Zulieferer, sodass sich im Zivilrecht die Frage stellt, (Produkt) Haftpflicht gegenüber dritten.
Es wird darauf hingewiesen, dass Wunderbar-Machbar GmbH Hyperlinks verwendet, lediglich für den vereinfachten Zugang des Kunden zu anderen Webangeboten. Wunderbar-Machbar GmbH kann weder den Inhalt dieser Webangebote im Einzelnen kennen, noch die Haftung oder sonstige Verantwortung für die Inhalte dieser Webseiten übernehmen.
12. Urheberrecht
Bilder, Grafiken und Videos auf unseren Websites sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Einverständniserklärung nicht von Dritten verwendet werden. Bei Verstoss werden rechtliche Schritte eingeleitet.
13. Datenschutz
Wunderbar-Machbar GmbH darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag verarbeiten und nutzen. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner (Logistikpartner) oder sonstigen Dritten weitergegeben werden. Die Datenschutzbestimmungen sind im Einzelnen unter folgendem Link abrufbar: Datenschutz
14. Teilungültigkeit
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
15. Weitere Bestimmungen
Wunderbar-Machbar GmbH behält sich ausdrücklich vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern und ohne Ankündigung in Kraft zu setzen. Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG, Wiener Kaufrecht) wird explizit ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Rapperswil / Kanton Bern oder der Wohnsitz der Konsumentin oder des Konsumenten.
16. Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB bitte unsere Kontaktmöglichkeiten nutzen. Wir antworten Ihnen gerne auf anfallende Fragen und Unklarheiten.
1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Mietvertrag. Abweichungen davon sind nur gültig, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart worden sind.
2. Mietobjekt
a) Umfang
Der Vermieter überlässt dem Mieter die in den Lieferungsunterlagen näher bezeichneten Geräte samt Bedienungsanleitung oder mündlicher Instruktion zur Benützung auf schweizerischem Zollgebiet. Massgebend sind die Lieferscheine des Vermieters.
b) Eigentum
Das Mietobjekt samt Bestandteilen und Zubehör bleibt während der ganzen Mietdauer ausschliesslich Eigentum des Vermieters. Wird das Mietobjekt vom Mieter auf Grundstücke oder in Räume verbracht, die Dritten gehören, so hat der Mieter diese Dritten unverzüglich über das Eigentum des Vermieters am Mietobjekt zu unterrichten. Bei Verschiebung des Mietobjektes von einem Bauobjekt zum anderen ist der Vermieter sofort schriftlich zu verständigen.
c) Verwendung
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters dürfen keine Änderungen (insbesondere zusätzliche Einbauten) am Mietobjekt vorgenommen werden. Betriebs- und Wartungsvorschriften des Vermieters sowie Weisungen bezüglich sachgemässer Verwendung und zulässige Belastung sind strikte einzuhalten. Der Mieter ist nicht befugt, Dritten Rechte am Mietobjekt einzuräumen oder ihnen Rechte aus dem Mietvertrag abzutreten; insbesondere sind Untermiete oder Weiterverleihen des Mietobjektes untersagt (Ausnahmen: Untermiete und Weiterverleih an Tochtergesellschaften sowie an Unternehmen, mit denen sich der Mieter im Rahmen eines inländischen Projekts in Arbeitsgemeinschaft befindet). In jedem Fall hat eine Anzeige an den Vermieter zu erfolgen. Das Mietobjekt darf nicht ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters ins Ausland verbracht werden.
3. Mietzins
a) Grundlage
Der vereinbarte Mietzins gilt für die vereinbarte Zeitdauer bei einem einschichtigen Betrieb von max. 10 Stunden pro Tag, ohne Samstag und Sonntag, oder für die vereinbarte Anzahl von Einsätzen. Bei mehrschichtigem Betrieb oder einer grösseren Anzahl von Einsätzen ist ein Zuschlag zum vereinbarten Mietzins zu entrichten. Der Mietzins ist auch dann für die ganze Mietdauer geschuldet, wenn die normale Betriebszeit nicht voll ausgenützt oder das Mietobjekt vor Ablauf der Mietdauer zurückgegeben wird. Im vereinbarten Mietzins sind die Transport-, Montage-, Demontage-, Verpackungs- und Versicherungskosten nicht inbegriffen; diese werden zusätzlich berechnet. Das Mietobjekt wird dem Mieter transportverladen auf den Arealen des Vermieters zur Verfügung gestellt.
b) Fälligkeit
Der Mietzins ist, je nach Dauer des Mietvertrages und Vereinbarung der Parteien, ratenweise entweder wöchentlich oder monatlich im Voraus zu entrichten. Anderslautende Parteivereinbarungen für Mietverträge von kurzer Dauer bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die erste Mietzinsrate wird in einer durch die Parteien zu bestimmender Höhe, zum Zeitpunkt der Versandbereitschaft des Mietobjekts, zur Zahlung fällig. Ist eine Maschine nicht betriebsbereit oder nicht vertragskonform aus Gründen, die der Vermieter zu vertreten hat, so ist der Mietzins erst dann zu leisten, wenn der Vermieter diese Mängel behoben hat.
c) Depot
Der Vermieter ist berechtigt vom Mieter eine Vorauszahlung/Depot zu verlangen in der Höhe bis zum Wert des vermieteten Gegenstandes. Das Depot wird nach Bezahlung der Mietrechnung zurückerstattet oder mit den Mietrechnungen verrechnet.
d) Verzug
Befindet sich der Mieter mit einer Zahlung im Rückstand, und kommt er der Aufforderung des Vermieters, innerhalb der Frist von 10 Tage den rückständigen Mietzins zu bezahlen nicht nach, so wird der Mietvertrag mit Ablauf dieser Frist aufgelöst. Spricht der Vermieter den Rücktritt vom Vertrag aus, so hat der Mieter das Mietobjekt unverzüglich dem Vermieter zurückzusenden, wobei die Transport- und Versicherungskosten für die Rücksendung sowie allfällige weitere damit verbundene Spesen zu Lasten des Mieters gehen. Der Mieter bleibt zur Bezahlung des Mietzinses bis zum Ende der vereinbarten Mietdauer verpflichtet; der Vermieter muss sich jedoch anrechnen lassen, was er durch anderweitige Verwendung des Mietobjektes während der Mietdauer erlangt.
4. Mietbeginn
a) Zeitpunkt
Die Miete beginnt mit dem Tag der Versandbereitschaft beim Vermieter. Der Vermieter hat das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt auf dem vorgesehenen Beförderungsweg zu versenden bzw. zur Abholung durch den Mieter bereitzuhalten. Der Mieter ist von der Versandbereitschaft unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
b) Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald die Sendung transportverladen ab Lager des Vermieters dem Frachtführer, Spediteur oder Mieter zur Verfügung gestellt wird. Letztere sind verpflichtet, den Transportverlad des Mietobjekts zum Zeitpunkt der Übernahme zu prüfen und allfällige Unzulänglichkeiten unverzüglich zu beheben. Ab dem Zeitpunkt dieser Überprüfung stellt der Mieter den Vermieter von jeglicher Verantwortung frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Verlad des Mietobjektes ergeben könnte.
c) Montage und Demontage
Nur wenn ausdrücklich vereinbart, übernimmt der Vermieter die Montage und Demontage des Mietobjektes. In anderen Fällen stellt er dem Mieter auf Verlangen Monteure zur Verfügung gegen Berechnung der Reise-, Arbeits- und Wartezeit, der Reisespesen und Unterhaltskosten (auch für Sonn-und Feiertage während der Montagedauer), gemäss den jeweils gültigen Ansätzen des Vermieters. Können die Monteure ohne ihr oder ohne Verschulden des Vermieters eine Arbeit nicht beginnen oder weiterführen, so gehen alle daraus entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Mieters, auch wenn für die Montage- und Demontagearbeiten eine Pauschalsumme vereinbart worden ist. Der Mieter hat auch die notwendigen Hilfskräfte und Montageeinrichtungen gemäss Vereinbarung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Sofern der Mieter verpflichtet ist, dem Vermieter Monteure oder Hilfskräfte zu stellen, sind Löhne, Sozialleistungen, Versicherungsprämien und Spesen vom Mieter zu tragen. Das vom Vermieter gestellte Personal wird von ihm entlöhnt und gegen Krankheit und Unfälle versichert. Die vom Vermieter im Zusammenhang mit einer von ihm vorzunehmenden Montage und/oder Demontage angegebenen Zeiten sind verbindlich. Unverschuldete Umstände (z.B. Hindernisse, höhere Gewalt, schlechte Witterung, nicht vertragskonforme Baustellenvorbereitung usw.) können jedoch eine Terminverlängerung zur Folge haben. Nichteinhaltung der Montage- und Demontagezeiten infolge obengenannter Gründe gibt dem Mieter weder ein Recht auf Rückzug des Auftrages noch auf Schadenersatz.
5. Pflichten des Vermieters
a) Haftung
Der Vermieter hat das Mietobjekt in der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit zu übergeben, wie sie im Mietvertrag festgelegt wurden. Mängel in der vertragsgemässen Gebrauchsbereitschaft bei der Auslieferung des Mietobjektes hat der Vermieter so rasch wie möglich auf seine Kosten zu beheben. Gelingt es dem Vermieter nicht, die vertragsgemässe Gebrauchsbereitschaft des Mietobjektes trotz entsprechender schriftlicher Mängelrüge des Mieters innert nützlicher Frist herbeizuführen oder aber gleichwertigen Ersatz zu liefern, so ist der Mieter berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten. Treten am Mietobjekt während der Mietdauer vom Vermieter zu vertretende Mängel auf, welche dessen vertragsgemässen Gebrauch beeinträchtigen oder verunmöglichen, so ist der Vermieter nach entsprechender schriftlicher Anzeige des Mieters verpflichtet, die gemeinsam festgestellten Mängel entweder innert nützlicher Frist auf seine Kosten zu beheben oder aber gleichwertigen Ersatz zu leisten. Kommt der Vermieter dieser Pflicht nicht nach, so ist der Mieter berechtigt, im Falle der Unmöglichkeit der weiteren Benützung des Mietobjektes vom Mietvertrag zurückzutreten und im Falle einer längeren Beeinträchtigung im vertragsgemässen Gebrauch des Mietobjektes für die Dauer der Beeinträchtigung einen angemessenen Abzug vom Mietzins zu tätigen. Die Haftung des Vermieters aus dem Mietvertrag ist vorstehend abschliessend geregelt. Die Geltendmachung von irgendwelchen anderen, mittelbaren oder unmittelbaren Schäden wie namentlich Nutzungsverluste, entgangener Gewinn, Verlust von Aufträgen, Konventionalstrafen / Pönalen, Schadenersatz etc. ist ausgeschlossen.
b) Regress
Wird der Vermieter von einem Dritten aus einem Schadenereignis in Anspruch genommen und liegt solidarische Haftung vor, so kann er für sämtliche Anforderungen auf den Mieter Regress nehmen.
6. Pflichten des Mieters
a) Prüfungspflicht
Der Mieter hat das Mietobjekt sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Sofern bei diesem innert 1 Arbeitstag seit Eintreffen des Mietobjektes am Empfangsort bzw. seit Abholung desselben keine Mängelrüge eintrifft, gilt das Mietobjekt als vom Mieter genehmigt. Spätere Beanstandungen werden nur entgegengenommen, wenn die Mängel bei Eintreffen bzw. Abholung trotz ordentlicher Prüfung nicht erkennbar waren und der Mieter den Mangel innert einem Arbeitstag seit Entdeckung schriftlich rügt. Die Rüge von Mängeln, die keinen Betriebsunterbruch zur Folge haben, entheben den Mieter nicht von der Pflicht zur termingerechten Bezahlung des Mietzinses.
b) Betriebssicherheit des Mietobjekts
Der Mieter ist gegenüber seinen Arbeitnehmern für den betriebssicheren Zustand des Mietobjektes direkt verantwortlich.
c) Unterhalts- und Meldepflicht
Der Mieter hat das Mietobjekt mit aller Sorgfalt zu behandeln. Es ist unter Beachtung der vom Vermieter erlassenen Betriebsvorschriften und Weisungen sachgemäss zu verwenden, zu bedienen und zu warten. Der Mieter ist verpflichtet und dafür verantwortlich, dass der Betreiber des Gerätes instruiert ist. Nur instruierte Personen dürfen das Gerät benutzen. Die 1. Instruktion ist im Mietpreis inbegriffen; sie erfolgt bei Montage oder Übergabe. Funktioniert das Mietobjekt nach Ansicht des Mieters nicht ordnungsgemäss, hat er den Vermieter sofort zu benachrichtigen. Die Benützung des Mietobjektes ist durch den Mieter so lange einzustellen, bis die Störung durch den Vermieter überprüft und gegebenenfalls die notwendige Reparatur vorgenommen ist. Der schuldige Teil trägt die Kosten für die Instandstellung und die Mietkosten während des Unterbruchs für das Gerät, weitergehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
d) Untersuchung des Mietobjekts
Der Vermieter ist berechtigt, das Mietobjekt jederzeit nach vorheriger Vereinbarung mit dem Mieter auf seinen Zustand zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Weisungen des Vermieters oder seiner Organe für Bedienung, Überwachung, Unterhalt und Wartung des Mietobjektes hat der Mieter strikte zu befolgen.
e) Reparaturen
Während der Mietdauer notwendig werdende Reparaturen hat der Mieter unverzüglich durch den Vermieter vornehmen zu lassen. Nur mit dessen Zustimmung darf der Mieter Reparaturen selbst vornehmen oder durch einen Dritten ausführen lassen, ansonsten er die Kosten und die Verantwortung selbst zu tragen hat. Überdies haftet er für sämtliche direkten oder indirekten Schäden aus unsachgemässer Reparaturarbeit. Die erforderlichen Ersatzteile sind in jedem Fall beim Vermieter anzufordern.
f) Kosten
Im Mietvertrag definierte Verschleissteile gehen zu Lasten des Mieters. Reparaturen, hervorgerufen durch Gewalt, Unfallschäden, unsachgemässe Bedienung und Wartung, hat der Mieter zu tragen.
g) Haftung des Mieters für das Mietobjekt
Der Mieter haftet vom Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bis zum Eintreffen des Mietobjektes beim Vermieter oder dem von ihm bezeichneten Ort anlässlich der Rückgabe für jeden Verlust und/oder jede Beschädigung des Mietobjektes und die im Zusammenhang damit stehenden Kosten ohne Rücksicht darauf, ob sie durch sein Verschulden oder das seiner Hilfspersonen, durch Verschulden Dritter, durch Zufall oder höhere Gewalt verursacht wurde.
h) Versicherung
Der Mieter ist mit Wirkung ab Gefahrenübergang gemäss Art. 4 lit b) der vorliegenden Mietbedingungen und bis und mit Rückgabe des Mietobjektes gemäss Art. 7 lit c) der vorliegenden Mietbedingungen für alle sich am oder aus dem Mietobjekt auf Grund von Risiken wie Diebstahl, Feuer, Explosion (inkl. Motorenexplosion), Vandalismus, Elementareinwirkungen, Einwirkungen beim Transport, Maschinenbruch, Montage und Demontage usw. ergebenden Schäden verantwortlich. Wird das Mietobjekt ohne Kontrollschilder auf öffentlichen Strassen verwendet und dabei ein Schaden verursacht, für den der Vermieter auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen aufzukommen hat, verpflichtet sich der Mieter, den Vermieter von dieser Haftpflicht freizustellen bzw. jeglichen Schaden zu übernehmen.
7. Beendigung der Miete
a) Kündigung
Ist keine feste Dauer der Miete vereinbart worden, so ist jede Partei berechtigt, das Mietverhältnis unter Beachtung der Kündigungsfrist von 2 Arbeitstagen aufzulösen.
b) Ausserordentliche Kündigung
Der Vermieter kann mit sofortiger Wirkung ohne vorherige Mahnung oder Fristensetzung durch ausserordentliche Kündigung den Mietvertrag auflösen, wenn:
c) Rückgabe des Mietobjekts
Der Mieter hat das gleiche vom Vermieter erhaltene Mietobjekt in gereinigtem und gebrauchsfähigem Zustand ans Domizil des Vermieters oder an einen anderen von diesem bezeichneten, nicht weiter entfernten Ort zurück zuliefern. Der Mieter hat die Rücksendung vorher schriftlich dem Vermieter anzuzeigen. Die Rücksendung hat entsprechend der Anlieferung zu erfolgen und ist mit Lieferschein zu versehen. Entspricht das Mietobjekt bei Rückgabe diesen Anforderungen nicht oder weist es andere Mängel auf, wird die Miete verlängert bis die Gebrauchsfähigkeit bzw. Betriebsbereitschaft wieder hergestellt oder die Mängel zu Lasten des Mieters behoben sind. Bei Rückgabe wird zwischen den beiden Vertragspartnern ein Übernahme-Protokoll erstellt. Allfällig erforderliche Instandstellungsarbeiten erfolgen auf Kosten des Mieters. Dem Vermieter bleibt die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche vorbehalten. Der Vermieter hat das Mietobjekt nach Erhalt sofort zu prüfen und allfällige Mängel dem Mieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Mieter haftet für das Mietobjekt bis zum Zeitpunkt, in dem dieses beim Vermieter eintrifft.
d) Fracht- und Verladekosten
Die Frachtkosten für den Versand des Mietobjektes bei Beginn der Miete wie auch bei der Rücksendung nach deren Beendigung hat der Mieter zu tragen, ebenso die Kosten für Ab- und Auflad am vertraglich vereinbarten Einsatzort.
8. Anwendbares Recht
Die abgeschlossenen Verträge unterstehen dem schweizerischen Recht.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag gilt als Erfüllungsort der Ort des Sitzes des Vermieters. Gerichtsstand für die Beurteilung von Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters.
Stand: Dezember 2023
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